Allgemeines zum e-Impfpass für Ärztinnen, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen

Die zentralen e-Impfpass Anwendung mit den Basisfunktionen - also Erfassung und Speicherung von Impfungen im nationalen Impfregister - wurde bei den regionalen Influenza-Impfaktionen ab Herbst 2020 in Betrieb genommen. Damit wurde der Grundstein für die umfassende Dokumentation von Impfungen im nationalen Impfregister gelegt.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) und die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020) sowie die eHealth-Verordnungsnovelle 2021. Die österreichweite Dokumentation von Impfungen ist für gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten wichtig und aussagekräftig. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister ist daher im öffentlichen Interesse.
Mehrere technische Möglichkeiten zur Dokumentation im e-Impfpass
Beim e-Impfpass gibt es für Gesundheitspersonal unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zur Dokumentation von Impfungen im e‑Impfpass.
Da nicht jedes impfende Gesundheitspersonal über einen e-card-Anschluss verfüget, ist eine österreichweite Erfassung der Impfdaten auch auf mobilen Geräten (Tablets) mittels der „e-Impfdoc App" (www.e-impfdoc.at) möglich.
Die Erfassung durch Gesundheitspersonal der Landessanitätsdirektionen erfolgt über vollintegrierte Software. Niedergelassenes Gesundheitspersonal mit e-card-Anschluss können Impfungen über die GINA-Box mittels Web-GUI erfassen. Die Integration in die bestehenden Arztsoftwaresysteme ist technisch ebenfalls möglich.
Die Bürgerin / der Bürger kann die erhaltenen Impfungen, die im nationalen Impfregister erfasst wurden, über das ELGA-Portal einsehen und ausdrucken (Zugang unter www.gesundheit.gv.at mit ID Austria).